Fischereiordnung

Die Fischereiordnung samt Fangliste ist unterschrieben mit gültiger Fischerkarte und Zahlschein oder Quittung in Scheckkartenformat mitzuführen!

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Der Lizenznehmer hat sich über die Grenzen des Fischereirechts genau zu  informieren! Hinweis: Die Grenze zwischen Donau und Naarn bildet das Pumpwerk.
  2. Vor Beginn des Fischens sind Datum und Gewässer in der Fangliste einzutragen, jeder entnommene Fisch ist sofort einzutragen.
  3. Fische im Setzkescher gelten als entnommen (Fische austauschen verboten).
  4. 2 Angelruten mit je 1 Angelhaken an der Schnur. Raubfischangeln nur mit Einzelhaken ausgenommen Kunstköder.
  5. Eine Abhakmatte ist zwingend vorgeschrieben.
  6. Kinder unter 12 Jahre: für das Angeln mit einer eigenen Rute ist eine Kinderlizenz zu lösen.
  7. Der Verkauf von entnommenen Fischen (in jeder Art u. Weise) ist ausnahmslos verboten.
  8. Am Fischwasser ist Ruhe und Sauberkeit oberstes Gebot.
  9. Die Rückgabe der ausgefüllten Fangliste ist die Voraussetzung für den Erwerb einer neuen Lizenz (Statistik).
  10. Den Anweisungen der amtlichen und vom Fischereiverein bestellten Kontrollorganen ist ausnahmslos Folge zu leisten!
  11. Bei geringen Vergehen wie das zurücklassen von Müll oder nicht eingetragener Fischtag wird eine Verwarnung eingetragen.
  12. Verstöße gegen die im OÖ Fischereigesetz enthaltenen und vom Fischereiverein Saxen festgelegten Bestimmungen haben den ersatzlosen Entzug der Lizenz zur Folge.
  13. Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestfangmaße lt. OÖ Fischereiverordnung und der Donaufischereiordnung in der jeweils gültigen Fassung.
  14. In der Aicherbauerlacke ist jedes 1. Wochenende im Monat vom 1.Juli bis 31. Dezember das gezielte Nachtangeln auf Wels erlaubt.

ZUSATZBESTIMMUNGEN FÜR DIE EINZELNEN GEWÄSSER

Donau

  • Fangbeschränkung:
    max. 2 Zander pro Tag (max. 5 Zander jährlich)
  • Fischen von der Brücke ist verboten.

 Naarn und Aicherbauerlacke

  • Fangbeschränkungen insgesammt:
    max. 2 Karpfen pro Tag (max. 15 Karpfen jährlich)
    max. 1 Raubfisch pro Monat (max. 4 Raubfische jährlich)
  • Fischen in der Winterzeit von 6:00 – 20:00
  • Fischen in der Sommerzeit von 05:00 – 22:00
  • Nachtfischen verboten
  • 2 Fischtage pro Woche je Gewässer.
  • Raubfischangeln nur vom 01. Juni bis 31. Dezember erlaubt.
  • Nach Entnahme eines Raubfisches ist das Raubfischangeln für das laufende Monat einzustellen.
  • Karpfen über 60 cm müssen rückgesetzt werden.
  • Im Monat Mai ist die Aicherbauerlacke und die Naarn für den Fischfang gesperrt!
  • Der Durchstich zur Donau gehört zur Aicherbauerlacke.
  • Campieren verboten!
  • Fischen nur vom Ufer aus erlaubt.
  • Gefangene Raubfische mit Brittelmaß sind zu entnehmen (zurücksetzen verboten !)

ZUSATZBESTIMMUNGEN FÜR SIGNALKREBSLIZENZ

  • Das Fangen von Signalkrebsen ist nur mit handelsüblichen Krebstellern oder Krebsreusen gemäß den Bestimmungen des oberösterreichischen Landesfischereiverband erlaubt.
  • Das Verwenden von Köderfischreusen ist ausdrücklich untersagt.
  • Die ausgelegte Reuse muss mindestens ein Mal in 12 Stunden kontrolliert werden
  • In den Monaten April und Mai ist die Verwendung von Krebstellern oder Krebsreusen verboten
  • Es dürfen nur Signalkrebse entnommen werden.
  • Diese Lizenz gilt ausschließlich nur in der Donau (innerhalb der Fischwassergrenzen des Fischereiverein Saxen).
  • Der Krebsteller oder die Krebsreuse muss deutlich sichtbar mit Namen und Telefonnummer des Besitzers gekennzeichnet werden
  • Nicht gekennzeichnete Fanggeräte werden umgehend beschlagnahmt.

Saxen, am 27.November 2022
Franz Palmetshofer, Obmann Fischereiverein Saxen

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